Erfahrene Gründungsberater sichtbar machen.
Für die Erteilung des Unternehmersiegels nach den Prüfbestimmungen, muss der Unternehmer folgende Nachweise darstellen können.
Der Unternehmer hielt mindestens 20% am Unternehmen (oder äquivalente Stimmrechte).
Der Unternehmer hatte Geschäftsführer, Vorstand oder eine äquivalente Position inne.
Verdreifachung des Umsatzes innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren (unabhängig wie lange zurück in der Vergangenheit)
Je nach Branche zwischen 80.000 - 300.000 Euro gestaffelter Mindestumsatz muss einmalig erreicht sein.
Einige Beispiele von Gründungsberatern mit dem Unternehmersiegel. Aus diversen Branchen und Zeitabschnitten - alle nach den Prüfbestimmungen des Unternehmersiegels verifziert.
Hinweis Haftungsausschluss: Das Unternehmersiegel zertifiziert die Unternehmererfahrung des Gründungsberaters gemäß objektiver Kriterien (Prüfbestimmungen). Es stellt keine Garantie für die Qualität von Beratungsleistungen des ausgezeichneten Gründungsberaters dar. Mehr zum Haftungsausschluss hier.
Die Prüfgemeinschaft Unternehmersiegel (PGUS eG) ist eine Genossenschaft mit dem Ziel die Markttransparenz der Existenzgründungsberatung zu erhöhen.
Die eigene unternehmerische Erfahrung ist von zentraler Bedeutung für die Qualität eines Gründungsberaters.
Um diese Erfahrung nach außen hin nachweisbar zu machen, haben wir das Unternehmersiegel erschaffen.
Es setzt nicht nur klare Standards, sondern ist einfach und schnell zu überprüfen - daher ist die Beantragung und Führung des Siegels kostenfrei.
Haben Sie eine weitere Frage? Schreiben Sie uns eine Email an info@unternehmersiegel.de
Das Unternehmersiegel bietet eine effektive Methode zur Verbesserung der Transparenz in der Existenzgründungsberatung.
Angesichts der Tatsache, dass es keinen rechtlichen Schutz für den Titel "Gründungsberater" gibt, ist es schwierig, kompetente und vertrauenswürdige Berater zu identifizieren. Hierbei spielt das Unternehmersiegel eine entscheidende Rolle, indem es den fundamentalen Baustein eines guten Gründungsberaters deutlich sichtbar macht - seine eigene Unternehmer-Erfahrung.
Ohne eigene Unternehmer-Erfahrung fehlt es einem Gründungsberater oft an praktischem Wissen darüber, wie man ein Geschäft tatsächlich führt. Dies umfasst konkret das Fehlen von Erfahrungen wie das Navigieren durch Finanzkrisen, das Treffen schneller Entscheidungen bei unerwarteten Marktveränderungen, oder das persönliche Erleben, wie es ist, eigene finanzielle Mittel zu riskieren. Ebenso fehlt die direkte Erfahrung im Umgang mit den täglichen Herausforderungen eines Unternehmers, wie etwa die Kundengewinnung und -bindung, das Führen von Verhandlungen mit Lieferanten oder das Lösen von Konflikten im Team. Ein solcher Berater mag zwar theoretisches Wissen haben, aber ihm mangelt es an realen Geschäftseinblicken, die nur durch das eigene Durchleben von Höhen und Tiefen im Unternehmertum gewonnen werden können.
Ein wesentliches Merkmal des Siegels ist die schnelle und unkomplizierte Verifizierung der Unternehmer-Erfahrung der Berater. Im Gegensatz zu herkömmlichen Zertifizierungen, die durch aufwendige Audits, Case Studies und Kundenrezensionen charakterisiert sind, stützt sich das Unternehmersiegel auf eine klar nachvollziehbare Größe: das erreichte Umsatzwachstum des Beraters als Unternehmer über einen bestimmten Zeitraum. Diese Methode ist weniger zeit- und kostenintensiv und ermöglicht eine effizientere Verifizierung - die es uns ermöglicht die Beantragung und Führung des Unternehmersiegels kostenlos anzubieten.
Die Prüfgemeinschaft Unternehmersiegel verfolgt einen Ansatz, der auf die persönliche Unternehmererfahrung des Beraters abzielt. Berater können die erforderlichen Nachweise in wenigen Minuten zusammenstellen und hochladen, wodurch auch viel beschäftigte, qualifizierte Berater die Möglichkeit erhalten, ihre Erfahrung offiziell anerkennen zu lassen. Nach erfolgreicher Verifizierung erhalten die Berater die Auszeichnung innerhalb von maximal zwei Wochen.
Die Messung der Unternehmer-Erfahrung von Gründungsberatern kann auf verschiedene Weisen erfolgen, aber nicht alle sind so aussagekräftig wie die Beurteilung anhand des Umsatzwachstums.
Hier wären einige Alternativen, mit geringerer Aussagekraft:
1. Gesamtgewinn des Unternehmens:
Der Gewinn kann durch verschiedene Faktoren wie Steuergestaltungen oder einmalige Ereignisse beeinflusst werden, was ihn zu einer weniger stabilen und manchmal irreführenden Messgröße macht.
2. Anzahl der Mitarbeiter:
Die reine Mitarbeiterzahl reflektiert nicht unbedingt den Unternehmenserfolg. Ein Unternehmen kann viele Mitarbeiter haben, aber ineffizient arbeiten oder geringe Gewinne erzielen.
3. Marktanteil:
Der Marktanteil ist schwer zu messen, besonders in fragmentierten oder schnell wandelnden Märkten. Er gibt auch keinen direkten Aufschluss über die Managementfähigkeiten oder die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.
4. Kundenbewertungen und -feedback:
Während Kundenfeedback wertvoll für das Produkt- oder Dienstleistungsangebot sein kann, spiegelt es nicht unbedingt die gesamte unternehmerische Kompetenz des Unternehmers wider.
5. Zeit seit Gründung:
Ein längeres Bestehen eines Unternehmens garantiert nicht zwangsläufig Erfolg oder effektive Unternehmensführung. Ein Unternehmen kann lange existieren, ohne signifikantes Wachstum oder Innovation zu zeigen.
Das Unternehmersiegel ist in der Tat kostenfrei und wird es auch bleiben.
Die Prüfung nach den aufgestellten Prüfbestimmungen ist schnell abgewickelt und nimmt nur wenig Zeit in Anspruch.
Um unseren Teil zur Verbesserung der Markttransparenz im Bereich der Gründungsberatung beizutragen, ist es erforderlich,
(1) sinnvolle und transparente Standards zu etablieren und
(2) eine umfassende Marktpräsenz zu erreichen.
Letzteres realisieren wir durch minimalen Aufwand auf allen Seiten – kostenfreie Antragsstellung, ein 5-Minuten-Antragsverfahren, eine einmalige Prüfung und kostenfreie Führung des Unternehmersiegels.
Die Prüfgemeinschaft Unternehmersiegel (PGUS eG) bietet davon getrennt interessierten Beratern (mit der Auszeichnung) optional weitere Vermittlungsleistungen an.
Das Unternehmersiegel richtet sich speziell an Existenzgründungsberater, die ihre eigenen unternehmerischen Erfahrungen demonstrieren möchten. Um die Authentizität und Markttauglichkeit dieser Erfahrungen zu gewährleisten, müssen Mindeststandards gesetzt werden. Dies stellt sicher, dass nur jene Berater das Siegel erhalten, die tatsächlich über eine bestimmte Zeit erfolgreich im Markt agiert haben.
Die Hürden für das Unternehmersiegel sind so gehalten, um Beratern, die praktische Erfahrungen mit eigenen Projekten gesammelt haben, eine Chance zu geben, diese nachzuweisen.
Für angehende Gründer sind oft die Anfangsphasen und das Erreichen der ersten bedeutenden Meilensteine, wie das Wachstum von null auf 100.000 Euro, relevanter.
Diese Erfahrungen sind unmittelbarer und greifbarer als die Herausforderungen, die das Führen eines 50-Millionen-Euro-Unternehmens mit sich bringt. Das Siegel erkennt daher die Bedeutung und den Wert dieser Anfangs-Erfahrungen besonders an, indem es auch kleinere, aber signifikante unternehmerische Erfolge würdigt.
Das Unternehmersiegel ist speziell für Gründungsberater konzipiert, da deren eigene Unternehmer-Erfahrung eine zentrale Rolle in der Beratungsqualität spielt.
In anderen Kontexten, wie direkten Geschäftsbeziehungen, sind detaillierte Einblicke in die Geschäftsbücher oft aussagekräftiger.
Für Gründungsberater jedoch ist die Verifizierung ihrer unternehmerischen Erfahrungen nach einem standardisierten Verfahren hilfreich, um dieses im Auftritt nach außen darstellen zu können.
Ja, ein Interessierter könnte theoretisch Informationen über einen Berater selbst recherchieren, doch dies ist oft mit Einschränkungen verbunden:
Kleinere Unternehmen haben begrenzte Veröffentlichungspflichten, was den Zugang zu detaillierten Geschäftsdaten erschwert. Zudem ist es eher unwahrscheinlich, dass Berater einem potenziellen Kunden Einblick in ihre Geschäftsbücher gewähren, da diese Informationen sensibel und privat sind.
Das Unternehmersiegel kommt hier ins Spiel, indem es die Transparenz für potenzielle Kunden von Gründungsberatern erhöht, ohne zu viel preiszugeben.
Es bietet eine verifizierte Bestätigung der unternehmerischen Erfahrung des Beraters, was sonst nur schwer zugänglich ist.
Das Siegel ermöglicht es Kunden, die Kompetenzen und die Glaubwürdigkeit eines Beraters schnell und zuverlässig zu beurteilen, ohne dass sensible Geschäftsinformationen offengelegt werden müssen. Dies vereinfacht den Auswahlprozess für Kunden und erhöht gleichzeitig das Vertrauen in die Qualifikationen und Erfahrungen des Beraters.
Die Wahl des Umsatzes als Richtgröße für das Unternehmersiegel statt EBIT oder Gewinn beruht auf praktischen Überlegungen. Zwar könnten EBIT und Gewinn aussagekräftigere Indikatoren für den Erfolg eines Unternehmens sein, doch diese Kennzahlen können durch geschickte Steuergestaltung und andere finanzielle Manöver eines Unternehmers beeinflusst werden.
Das kann dazu führen, dass EBIT und Gewinn nicht immer den tatsächlichen wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens widerspiegeln, da Gründer diese oft minimieren, um Steuerlasten zu verringern.
Der Umsatz bietet eine weniger anfällige Messgröße für Verzerrungen. Obwohl das Unternehmersiegel den Umsatz misst, zielt es auf den aussagekräftigeren Gewinn ab, indem es den Mindestumsatz branchenspezifisch nach durchschnittlichen Umsatzrenditen staffelt.
Daher variiert der erforderliche Mindestumsatz, der für die Verleihung des Siegels erforderlich ist, je nach Branche. Dieses Vorgehen ermöglicht eine fairere und genauere Bewertung der unternehmerischen Leistung über verschiedene Branchen hinweg. Beispielsweise werden Umsätze aus Beratungsleistungen, dem Betrieb eines Restaurants oder Bauhandwerks entsprechend der branchenspezifischen Umsatzrendite unterschiedlich bewertet.
Der Mindestumsatz ist der Umsatz, den ein Berater im Wachstums-Nachweis einmalig erreichen muss, um für das Unternehmersiegel zu qualifizieren. Er ist für die Vergabe des Unternehmersiegels von zentraler Bedeutung, da ein Umsatzwachstum alleine ohne weitere Einschränkung kaum Aussagekraft hätte.
Der Mindestumsatz variiert zudem je nach Branche, da jede Branche unterschiedliche Umsatzrenditen hat.
Diese branchenspezifische Staffelung des Mindestumsatzes zielt darauf ab, eine gerechtere und genauere Bewertung der unternehmerischen Leistung zu ermöglichen. Der Umsatz als Kriterium für das Unternehmersiegel wurde nur gewählt, weil er weniger anfällig für Verzerrungen durch finanzielle Manöver oder Steuergestaltungen ist, im Gegensatz zu anderen Kennzahlen wie EBIT oder Gewinn.
In verschiedenen Branchen, wie etwa der Beratung, Gastronomie oder im Bauhandwerk, können die Umsatzrenditen deutlich variieren. Daher wird der Umsatz aus diesen Bereichen entsprechend der branchenspezifischen Umsatzrendite bewertet.
Dies stellt sicher, dass Unternehmen innerhalb ihrer spezifischen Marktbedingungen fair beurteilt werden, unabhängig davon, ob sie in einer Branche mit typischerweise hohen oder niedrigen Umsatzrenditen tätig sind.
Die Mindestumsätze sind anhand von durchschnittlichen Umsatzrenditen in der Branche gestaffelt und reichen von 80.000 Euro (Professionelle Dienstleistungen) bis zu 300.000 Euro (Einzelhandel). Eine genau Aufteilung findet sich in den Prüfbestimmungen.
Wenn Sie bereits seit 10 Jahren konstant den Mindestumsatz erreichen, zeigt dies Ihre Beständigkeit und Fähigkeit, ein nachhaltiges Geschäft zu führen. Das ist an sich eine beachtliche Leistung. Allerdings ist das Kriterium des 3-fachen Umsatzwachstums innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren ein zentraler Bestandteil für die Vergabe des Unternehmersiegels. Dieses Kriterium ist speziell darauf ausgerichtet, die Fähigkeit zur signifikanten Steigerung des Geschäftsvolumens zu demonstrieren, was für Gründer und junge Unternehmen von besonderer Bedeutung ist.
Das Ziel des Unternehmersiegels ist es, diejenigen Berater auszuzeichnen, die nicht nur nachhaltige Geschäftspraktiken demonstrieren, sondern auch ein außerordentliches Wachstum ihres Unternehmens innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne erreicht haben. Dieses schnelle Wachstum von Null auf signifikante Umsätze ist oft das, was Gründer am meisten herausfordert und wo sie am meisten Unterstützung benötigen.
Um für das Unternehmersiegel zu qualifizieren, ist es entscheidend, ein dreifaches Umsatzwachstum innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums zu demonstrieren. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Zeitraum flexibel in Ihrer gesamten unternehmerischen Laufbahn gewählt werden kann. Falls Sie also bereits seit Jahren konstant über dem Mindestumsatz liegen, empfiehlt es sich, historische Daten zu betrachten. Beginnen Sie dabei mit dem ersten Jahr, in dem Sie den Mindestumsatz überschritten haben, und analysieren Sie die fünf Jahre davor. (Falls die Gründung des Unternehmens in diesen 5-Jahres-Zeitraum fällt, ist dies alleine schon ausreichend.)
Auch wenn diese Nachweise aus einer weiter zurückliegenden Zeit stammen, sind sie für das Unternehmersiegel von großer Bedeutung. Das Siegel zielt darauf ab, genau solche Phasen des Wachstums hervorzuheben, da sie die Fähigkeit des Unternehmers demonstrieren, sein Unternehmen signifikant zu entwickeln. Diese frühen Wachstumsphasen sind oft besonders aussagekräftig und relevant für Gründer, da sie die entscheidenden Herausforderungen und Erfolge in der Anfangszeit eines Unternehmens widerspiegeln.
Nein, um das Unternehmersiegel zu erhalten, ist keine Mitgliedschaft in der Prüfgemeinschaft Unternehmersiegel (PGUS eG) erforderlich.
Die Zertifizierung ist kostenfrei und steht allen qualifizierten Gründungsberatern offen.
Die PGUS eG ist eine Genossenschaft, die von Unternehmen getragen wird, die Dienstleistungen für Gründungsberater anbieten, nicht von den Beratern selbst. Das Unternehmersiegel dient als kostenloser Service dieser Dienstleister.
Gründungsberater haben die Möglichkeit, zusätzliche Dienstleistungen über die PGUS eG in Anspruch zu nehmen, jedoch ist dies optional und in keiner Weise mit der Siegelvergabe verknüpft.
Nein, das Unternehmersiegel garantiert nicht die Qualität der Beratungsleistungen eines ausgezeichneten Gründungsberaters. Das Siegel prüft und bestätigt eine Facette eines guten Beraters: die nachgewiesene unternehmerische Erfahrung in der Vergangenheit. Diese Erfahrung ist ein wichtiger Datenpunkt, um die Kompetenz eines Beraters einzuschätzen, stellt jedoch keine umfassende Bewertung der Beratungsqualität dar. Die Prüfgemeinschaft Unternehmersiegel übernimmt keinerlei Haftung für die von ausgezeichneten Beratern erbrachten Beratungsleistungen. Es wird empfohlen, das Unternehmersiegel als einen von mehreren Indikatoren bei der Auswahl eines Gründungsberaters heranzuziehen.