Überzeugen Sie Ihre Kunden mit verifizierter Unternehmer-Erfahrung
Ohne rechtlichen Schutz für den Titel "Gründungsberater" ist es für jeden möglich, sich als solcher zu bezeichnen.
Versuche der Vergangenheit, durch Qualitätszertifikate Klarheit zu schaffen, sind bisher an deren hohen Kosten und dem umfangreichen Prozessaufwand, wie langwierige Berichterstattungen und Audits, gescheitert – ein bürokratischer Aufwand, der oft den praktischen Nutzen übersteigt.
Die Prüfgemeinschaft Unternehmersiegel verfolgt einen anderen Ansatz:
Die persönliche Unternehmer-Erfahrung bildet das Fundament eines jeden guten Gründungsberaters.
Die Prüfgemeinschaft Unternehmersiegel legt genau auf diese Erfahrung ihren Fokus und verifiziert sie mit einem effizienten Prozess, basierend auf klaren und transparenten Standards.
Die Prinzipien des Unternehmersiegels
1) Nachgewiesenes Wachstum
Vergangenes Umsatzwachstum dient als klarer Indikator für unternehmerischen Erfolg und ist für kleine und mittlere Unternehmen aussagekräftiger als erzielte Gewinne. Um branchenspezifische Unterschiede zu berücksichtigen, werden angepasste Mindestumsätze festgelegt, die eine faire Bewertung über verschiedene Geschäftsfelder hinweg ermöglichen.
2) Gründer-Erfahrung
Die Prüfbestimmungen des Siegels bevorzugen ausdrücklich die Erfahrung als Gründer, wobei hohes Wachstum und sinnvoll festgelegte Mindestumsätze im Vordergrund stehen. Dies spiegelt genau die Qualitäten wider, die potenzielle Kunden bei einem Gründungsberater suchen.
3) Klare Standards
Die einmalige Prüfung basiert auf klaren, algorithmischen Standards, die eine schnelle und kostenfreie Prozessführung ermöglichen. Dies umfasst die unkomplizierte Einreichung von Unterlagen in nur 5 Minuten und eine effiziente Überprüfung der Daten, sodass die Siegelprüfung und -führung vollständig kostenfrei angeboten werden kann.
4) Wahrung der Privatsphäre
Die Privatsphäre der Bewerber wird beim Unternehmersiegel streng gewahrt: Offengelegt wird lediglich die Erfüllung der Prüfkriterien, wie das 3x-Wachstum und der Mindestumsatz, ohne dabei jemals konkrete Umsatzzahlen öffentlich preiszugeben.