Lizenzvertrag zur Nutzung des Unternehmersiegels
Dieser Lizenzvertrag (nachfolgend „Vertrag“) wird geschlossen zwischen:
1. Lizenzgeber:
Prüfgemeinschaft Unternehmersiegel eG (PGUS eG)
An der Ochsenwiese 3, 55124 Mainz
Vertreten durch: Dr. Nikolaos Soultanidis
2. Lizenznehmer:
Gründungsberater – Zustimmung erfolgt bei Bewerbung auf das Unternehmersiegel.
Präambel
Der Lizenzgeber ist Inhaber des Unternehmersiegels (nachfolgend „Siegel“), das zur Verifizierung von Unternehmererfahrung dient.
Der Lizenznehmer erhält das Recht, das Siegel ausschließlich im Rahmen seiner persönlichen Beratungsdienstleistungen für Existenzgründer zu verwenden.
Die Lizenz wird kostenlos bereitgestellt, unterliegt jedoch Vorgaben zur ordnungsgemäßen Nutzung, die in diesem Vertrag und in den Prüf- und Durchführungsbestimmungen der Prüfgemeinschaft Unternehmersiegel (PGUS eG) geregelt sind.
Die vollständigen Prüf- und Durchführungsbestimmungen sind unter hier einsehbar.
1. Vertragsgegenstand
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Recht, das Siegel im Zusammenhang mit seinen persönlichen Beratungsdienstleistungen für Existenzgründer zu verwenden.
Die Nutzung des Siegels erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der Prüf- und Durchführungsbestimmungen der Prüfgemeinschaft Unternehmersiegel (PGUS eG).
Die Nutzung des Siegels durch Unternehmen oder in Aggregation mit anderen Prüfsiegelbenutzern ist unzulässig, es sei denn, die Prüfgemeinschaft autorisiert diese ausdrücklich.
2. Voraussetzungen für die Nutzung
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Prüfanforderungen des Unternehmersiegels vollständig zu erfüllen und alle notwendigen Nachweisdokumente wahrheitsgemäß vorzulegen.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Änderungen der Prüfbestimmungen zu akzeptieren und diese innerhalb der vom Lizenzgeber vorgegebenen Übergangsfrist umzusetzen.
Die Lizenz zur Nutzung des Siegels darf nicht auf andere Personen oder Unternehmen übertragen werden.
3. Nutzungsrechte und Kennzeichnung
Der Lizenznehmer darf das Siegel ausschließlich im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen für Existenzgründer verwenden.
Eine Aggregation mehrerer Prüfsiegelbenutzer im Außenauftritt ist nur durch die Prüfgemeinschaft Unternehmersiegel (PGUS eG) zulässig.
Jede Verwendung des Siegels muss den individuellen Verifizierungslink (z. B. zur Zertifikatsseite) enthalten, um Transparenz und Glaubwürdigkeit zu gewährleisten.
Änderungen, Bearbeitungen oder anderweitige Modifikationen des Siegels sind untersagt.
Der Lizenznehmer darf das Siegel nur in Übereinstimmung mit den Prüf- und Durchführungsbestimmungen nutzen, insbesondere hinsichtlich Design, Zweck und Umfang der Kennzeichnung.
4. Kosten und Gebühren
Die Lizenz zur Nutzung des Siegels wird kostenlos gewährt.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Prüfung oder der Bereitstellung von Nachweisdokumenten entstehen, sind vom Lizenznehmer selbst zu tragen.
5. Ahndung von Verstößen und Entzug des Nutzungsrechts
Prüfsiegelbenutzer, die gegen die Prüfbestimmungen verstoßen, müssen mit Maßnahmen wie einer Verwarnung, verstärkter Überwachung oder dem vorübergehenden bzw. dauerhaften Entzug des Nutzungsrechts rechnen. In dringenden Fällen kann das Nutzungsrecht mit sofortiger Wirkung vorläufig entzogen werden.
Das Siegel kann entzogen werden, wenn wiederholt Beschwerden über die Beratungsqualität eingehen und der Lizenznehmer keine Maßnahmen zur Verbesserung ergreift. Weitere Details sind in den Prüfbestimmungen geregelt.
6. Änderungen der Prüfbestimmungen
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Änderungen an den Prüf- und Durchführungsbestimmungen vorzunehmen.
Änderungen werden dem Lizenznehmer schriftlich mitgeteilt und treten nach Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist in Kraft.
7. Haftung
Der Lizenznehmer haftet für jegliche Schäden oder Ansprüche Dritter, die aus einer missbräuchlichen oder unzulässigen Nutzung des Siegels resultieren.
Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die dem Lizenznehmer oder Dritten durch die ordnungsgemäße Nutzung des Siegels entstehen.
8. Schlussbestimmungen
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Mainz.